Prof. Dr. Heinrich Menkhaus begeht seinen 70. Geburtstag als einer der bedeutendsten deutschen Kenner des japanischen Rechts. Nach Studium und Referendariat in Deutschland führte ihn sein Weg als Stipendiat an die Chuo-Universität Tokyo, später als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Deutsche Institut für Japanstudien und schließlich auf den Lehrstuhl für Deutsches Recht an der Meiji-Universität Tokyo. Für sein Wirken als Brückenbauer zwischen den Rechtskulturen Deutschlands und Japans wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande, dem Deutsch-Japanischen Freundschaftspreis und dem Orden der Aufgehenden Sonne ausgezeichnet. Diese Festschrift spiegelt die thematische Breite des Jubilars wider: vom deutschen und japanischen Arbeitsrecht über Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bis hin zu rechtshistorischen Fragen des deutsch-japanischen Rechtsaustauschs. Dabei hat er nie gewirkt, um gesehen zu werden - überzeugt hat er stets durch Substanz, nicht durch Schein.