Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt "kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere:
. Mündel im Zentrum des Vormundschaftsrechts
. Stärkung der ehrenamtlichen Vormünder
. Bessere Beteiligung von Pflegeeltern durch "Pflegeperson als Pfleger"
. Stärkere Mitwirkung des Jugendamts bei der Auswahl von Vormündern/Pflegern
. Neue Vergütungsvorschriften (VBVG).
Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Vormünder, Verfahrenspfleger und -beistände, Jugendämter sowie weitere professionelle Akteure.
Alles auf aktuellem Stand, so ist das Änderungsgesetz v. 24.6.2022 (BGBl. I S.959) schon berücksichtigt. Systematisch und umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschl. Übersichten und Praxistipps. Ein umfangreicher Anhang mit Formulierungsmustern und den relevanten neuen Vorschriften rundet das Werk ab.
Der Autor bietet aufgrund seiner langjährigen richterlichen und literarischen Erfahrung mit dieser Materie eine Gewähr für eine fundierte, praxisgerechte Darstellung.