Stellen Sie sich vor, ein privates Unternehmen bietet Ihnen als "Staatsdienstleister" Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum in einem abgegrenzten Gebiet. Diese Leistung umfasst Sicherheits- und Rettungskräfte, einen Rechts- und Ordnungsrahmen sowie eine unabhängige Streitschlichtung. Sie zahlen einen vertraglich fixierten Betrag für diese Leistungen pro Jahr. Der Staatsdienstleister als Betreiber des Gemeinwesens kann den Vertrag später nicht einseitig ändern. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass er eingehalten wird und einen Schadensersatzanspruch bei Schlechterfüllung. Um alles andere kümmern Sie sich selbst, können aber auch machen was Sie wollen, solange Sie die Rechte anderer nicht beeinträchtigen. Und Sie nehmen nur teil, wenn und solange Ihnen das Angebot zusagt. Streitigke