Zum Werk
Die VOB Teil C zählt zu den wichtigsten Normensammlungen des Baurechts. Sie gilt vollinhaltlich bei jedem VOB-Vertrag und muss unverändert bei allen öffentlichen Bauverträgen angewendet werden, wie § 8 VOB Teil A mit § 1 Abs.1, S.2 VOB/B vorgeben. Aber auch bei privaten Bauwerken aller Art stellt sie die Richtschnur für die Erbringung von Bauleistungen dar. Dank umfassender Rechtsprechung des BGH hat sich die VOB/C mittlerweile vom "Stiefkind" zum unverzichtbaren Werkzeug zur Anwendung des Baurechts entwickelt: Die "Hinweise zum Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in den Abschnitten 0 aller ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) bieten nicht nur hervorragende Checklisten im Rahmen der Planung und Ausschreibung, sondern bestimmen indirekt - so die BGH-Rechtsprechung - den Leistungs-Inhalt von Bauverträgen. Die weiteren Abschnitte 2 - 5 regeln die anzuwendenden technischen Normen und Baustoffe, die Ausführung und die Unterscheidung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen bis hin zur jeweils richtigen Abrechnung. So können technische und baurechtliche Fragen gleichermaßen für praktisch jede Bauleistung - vom Tiefbaubau, Hochbau, Ausbau und Anlagenbau bis hin zum Gerüstbau und zu Abbruch- und Rückbauarbeiten - beantwortet werden: Die Suche nach der passenden Antwort liefert der Kommentar.
Vorteile auf einen Blickerläutert jede der 64 ATV grundsätzlich gemeinsam durch einen Bauspezialisten und einen Baujuristenbietet ein über 100 Autoren umfassendes Experten-Teamverschafft den Überblick durch vorangestellte systematische Darstellungen
Zur Neuauflage
Mit der gesonderten "Gebrauchsanweisung zur Anwendung der VOB/C", einer praxisorientierten, vor die Klammer gezogenen Darstellung der Baugrund-Problematik einschließlich der Homogenbereiche und des Kampfmittelrechts bei den Tiefbaunormen sowie völlig neu überarbeiteten weiteren Verständnishilfen, erleichtert die Neuauflage 2021 die Anwendung aller gleichzeitig Technik und Recht behandelnden Normen der VOB/C.
Die erstmalige Kommentierung der in den Ausgaben 2016 und 2019 der VOB/C neu aufgenommenen ATV sowie die Aufnahme aller anderen Änderungen und Ergänzungen der nunmehr 64 Einzelnormen in den Kommentar unterstützt Baujuristen, Bautechniker und Baufachleute gleichermaßen, das Baurecht besser zu verstehen und vergaberechtssichere Ausschreibungen zu betreiben.
Zielgruppe
Unverzichtbar für alle Zivilgerichte, insb. Bau- und Vergabekammern, Bausenate, Rechtsanwaltschaft mit Baumandaten, Bauhandwerkerinnen und Bauhandwerker und Bauunternehmen aller Art, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Architektinnen und Architekten sowie öffentliche und institutionelle private Auftraggeberinnen und Auftraggeber.