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Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel (Goldenberger, Rahel / Locher, Alexander / Achermann, Jonas / Natterer Gartmann, Judith / Friedrich, Frank / Burri, Michael / Egloff, Thomas B. / Eicker, Andreas (Hrsg.))
Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel
Untertitel Herausforderung für die Strafverfolgung und Strafverteidigung
Autor Goldenberger, Rahel / Locher, Alexander / Achermann, Jonas / Natterer Gartmann, Judith / Friedrich, Frank / Burri, Michael / Egloff, Thomas B. / Eicker, Andreas (Hrsg.)
Verlag Stämpfli Verlag
Co-Verlag Stämpfli Verlag (Imprint/Brand)
Sprache Deutsch
Einband Kartonierter Einband (Kt)
Erscheinungsjahr 2017
Seiten 287 S.
Artikelnummer 22993168
Verlagsartikelnummer 004310
ISBN 978-3-7272-2192-7
CHF 84.50
Lieferbar innerhalb von 1-3 Arbeitstage
Zusammenfassung
Das Verwaltungsstrafrecht als Summe der in Verwaltungsgesetzen und im Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) geregelten materiell- und formell-rechtlichen Strafvorschriften gehört zu den praktisch wichtigsten Rechtsgebieten und ist gleichwohl wissenschaftlich wenig durchdrungen. Während Verwaltungsstrafrecht lange als eine vom «echten» Strafrecht zu trennende Materie wahrgenommen wurde, setzt sich heute die Erkenntnis durch, dass Verwaltungsstrafrecht nicht etwa Verwaltungsrecht oder etwas ganz Eigenes ist, sondern eben Strafrecht. Das wirft zahlreiche Fragen auf. Dies gilt insbesondere für das Verwaltungsstrafverfahren des Bundes und dessen Verhältnis zur Strafprozessordnung und zum verwaltungsrechtlichen Verfahren. Ursächlich dafür sind vor allem Spannungen zwischen administrativen und aufsichtsrechtlichen Bedürfnissen einerseits und strafprozessualen Anforderungen andererseits sowie aus dem zum Teil unklaren Verhältnis zwischen dem in die Jahre gekommenen Allgemeinen Teil des VStrR und dem revidierten Allgemeinen Teil des StGB. Mit Rücksicht auf die angedeuteten Spannungsfelder beleuchten Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, vor welchen aktuellen Herausforderungen insbesondere die Strafverfolgung und die Strafverteidigung im Umgang mit dem Verwaltungsstrafrecht stehen.